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Hinweise zur Benutzung der Grillstelle auf der Burg Liebenau

(ds) Die Grillstelle auf der Burg Liebenau ist gerade auch in der warmen Jahreszeit für Familien mit Kindern, Erholungssuchende, Wanderer und Naturfreunde ein beliebtes Ziel. Leider gibt es aber auch einige Benutzergruppen, die nicht einmal die einfachsten Regeln menschlichen Zusammenlebens und des Verhaltens in der Natur beherrschen. So wurden immer wieder Unmengen an Müll zurück gelassen, auch Beschädigungen waren oftmals der Fall.

Sachbeschädigungen sind bekanntlich kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Daher gilt generell: Wer Sachbeschädigungen beobachtet oder sonst sachdienliche Hinweise zur Ermittlung der Täter geben kann, sollte unverzüglich die Polizei verständigen.

Damit es für alle Besucher ein angenehmer Aufenthalt in der freien Natur wird, sehen wir uns veranlasst einige Hinweise zur Benutzung der Grillstelle auf der Burg Liebenau zu geben.

  1. Jedermann, der die Grillstelle aufsucht, darf diese bestimmungsgemäß benutzen (Hochwandern, Grillen). Eine Reservierung erfolgt nicht. Die Grillstelle ist weder Festplatz noch Müllplatz. Verlassen Sie die Grillstelle bitte so, wie Sie diese anzutreffen wünschen: sauber und ordentlich. Die Abfälle sind wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  2. Die Burg Liebenau liegt im Landschaftsschutzgebiet: Es sind alle Handlungen verboten, die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Insbesondere dürfen keine Radios, Kassettenrecorder, CD-Spieler, Musikanlagen und dergleichen betrieben und auch nicht gezeltet werden.
  3. Wegen dem Ruhebedürfnis der anderen Besucher, der Bewohner von Neckartailfingen, aber auch aus Rücksicht auf die Natur sollte Lärm generell vermieden werden.
  4. Die Feldwege zur Burg Liebenau sind zum Befahren für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
  5. Gruppen ab 10 Personen haben sich rechtzeitig telefonisch
    a) mit der Gemeindeverwaltung Neckartailfingen Telefonnummer: 07127 1808-0 und 
    b) mit dem Vorsitzenden der Modellfluggruppe Neckartailfingen e. V., Herrn Holger Treyz, unter vorstand(@)mfg-neckartailfingen.de in Verbindung zu setzen und diese Stellen über die geplante Benutzung der Grillstelle zu informieren.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.