Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neckartailfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Neckar
Herzlich Willkommenin Neckartailfingen
Bürgerserviceportal

Hauptbereich

Benutzung gebührenpflichtig in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober

In dem Zeitraum ab dem 01. April bis 31. Oktober müssen am Parkplatz der Naherholungsanlage Aileswasensee Parkgebühren entrichtet werden. Die Benutzer haben zu Beginn der Parkzeit die Parkgebühren an den aufgestellten Parkscheinautomaten zu entrichten und ihre Parkberechtigung durch den am Parkscheinautomaten erworbenen Parkschein, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe im Innern des Fahrzeugs zu hinterlegen ist, nachzuweisen.

Von den Besuchern der Naherholungsanlage Aileswasensee wird kein Eintrittsgeld erhoben. Wenn sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem motorisierten Zweirad kommen, können sie sich auch die Parkgebühren sparen. Dies kommt insbesondere den Besuchern aus Neckartailfingen zugute. Aber auch Besucher, die mit dem PKW anreisen, haben Vorteile. Da die Parkgebühren nach der Parkzeit gestaffelt sind, können die Besucher den für ihre jeweilige Aufenthaltszeit günstigsten Tarif selbst wählen. Diese Regelung  wird damit auch den Kurzzeitbesuchern gerecht, die zum Beispiel nur während ihrer Mittagspause oder zum Kaffeetrinken die Terrasse am Seehaus aufsuchen wollen.

Durch das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf dem Parkplatz Naherholungsanlage Aileswasensee wird zwischen der Gemeinde Neckartailfingen und dem Benutzer / der Benutzerin ein Mietverhältnis begründet.

Für dieses Mietverhältnis gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung.

Parken am Aileswasensee

Parkticket per App

Ohne Bargeld, Ticket und Stress:
Im Jahr 2021 wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Sie Ihr Parkticket bequem und bargeldlos mit nur einem Klick per App lösen können. Bezahlt wird auch hierbei nach den aktuell gültigen Tarifen über eine monatliche Sammelabrechnung, verschiedene Bezahlmethoden wie ApplePay oder Paypal oder aber über den eigenen Mobilfunkanbieter.

Nach dem Start des Parkvorgangs in der App kann das Ordnungsamt den aktiven Parkvorgang bei den regelmäßigen Kontrollen vor Ort über das Nummernschild einsehen und so erkennen, dass Sie ordnungsgemäß mit einem gültigen Parkticket parken.

Weitere Informationen zum Parken per App finden Sie auch unter de.park-now.com/standorte/parken-neckartailfingen/ oder unter easypark.de/de

Bitte bedenken Sie, dass die App Park Now zu gegebener Zeit aufgrund einer Firmenübernahme durch die Firma EasyPark abgeschaltet wird. Bis dahin ist ein Bezahlen jedoch über beide Anbieter möglich.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.