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Hauptbereich

Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Neckartailfingen - Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Erstaufstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Neckartailfingen.

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag, sowie alle weiteren klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet ausgewertet. Der Gemeinderat Neckartailfingen hat die aktuelle Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Neckartailfingen mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

Im Zeitraum vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Neckartailfingen. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Die ausführlichen Planunterlagen finden Sie auch online untenstehend.

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an Gemeindeverwaltung Neckartailfingen, Nürtinger Straße 4, 72666 Neckartailfingen zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mailadresse beteiligung@modusconsult-ulm.de zu nutzen.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Neckartailfingen ein.

Textteil - Zwischenbericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Planreihe 1 - RLK
Planreihe 2 - Bestand
Planreihe 3 - Planung
Planreihe 4 - Ruhige Gebiete

   

Erfolgreicher Lärmspaziergang

Am Montag, den 10. März 2025, fand der Auftakt zur Bürgerbeteiligung für den neuen Lärmaktionsplan statt. Rund 30 Bürgerinnen und Bürger nahmen an einem sogenannten "Lärmspaziergang" teil, um gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung und des Ulmer Planungsbüros Modus Consult GmbH die Lärmsituation vor Ort zu analysieren.

Trotz Regenwetters zeigten die Teilnehmenden großes Interesse an der Veranstaltung. Während des Spaziergangs wurden verschiedene Lärmschwerpunkte identifiziert und diskutiert. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, ihre persönlichen Erfahrungen und Anliegen einzubringen. Darüber hinaus erläuterten die Planer verschiedene Lösungsansätze wie dem Lärm entgegengetreten werden kann.

Mit dem „Lärmspaziergang“ wurde zugleich die Beteiligung der Bürgerschaft und der sog. Träger öffentlicher Belange gestartet. 

Anregungen, Einwendungen oder sonstige Hinweise können nun bis zum 11. April der Gemeinde bzw. dem Planungsbüro schriftlich unter beteiligung(@)modusconsult-ulm.de mitgeteilt werden.

Ziel des Lärmaktionsplans ist es Maßnahmen zu entwickeln, welche die Lärmbelastung in Neckartailfingen reduzieren und die Lebensqualität der Anwohner verbessern. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist deshalb ein zentraler Bestandteil des Planungsprozesses.

Die Gemeinde bedankt sich bei allen Teilnehmern für ihr Engagement und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.