Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Neckartailfingen
Im Jahr 2022 hat die Gemeinde die Zusage für Fördermittel vom Land Baden-Württemberg erhalten um die ersten Schritten für ein kommunales Starkregenrisikomanagement starten zu können. Die ersten drei Stufen konnten nun abgeschlossen werden:
- die Erstellung der Starkregengefahrenkarten
- die Durchführung einer Risikoanalyse und darauf aufbauend
- die Erstellung eines Handlungskonzeptes.
Die wesentlichen Inhalte des kommunalen Starkregenrisikomanagements sind übersichtlich dem Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu entnehmen Homepage.
Im Rahmen einer Infoveranstaltung am 11. April 2024 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte informieren Präsentation der Infoveranstaltung (PDF-Dokument, 5,02 MB, 12.04.2024).
Die betreuenden Ingenieure des Büros Klinger und Partner standen für Rückfragen und persönliche Gespräche zur Verfügung.
Die Starkregengefahrenkarten der Gemeinde Neckartailfingen für den außergewöhnlichen Einsatzfall finden Sie hier:
- Übersichtskarte (PDF-Dokument, 3,48 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt 1 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt 2 (PDF-Dokument, 9,99 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt 3 (PDF-Dokument, 11,5 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt 4 (PDF-Dokument, 10,5 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt 5 (PDF-Dokument, 11,9 MB, 08.04.2024)
Aus den folgenden Karten können die Fließrichtungen und Fließgeschwindigkeiten entnommen werden:
- Übersichtskarte (PDF-Dokument, 3,48 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt_FG_1 (PDF-Dokument, 6,93 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt_FG_2 (PDF-Dokument, 13,9 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt_FG_3 (PDF-Dokument, 12,8 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt_FG_4 (PDF-Dokument, 14,7 MB, 08.04.2024)
- Kartenausschnitt_FG_5 (PDF-Dokument, 13,8 MB, 08.04.2024)
Folgende Abkürzungen sind in den Karten verwendet:
- UT: Überflutungstiefen
- FG: Fließgeschwindigkeiten
- UA: Überflutungsausdehnungen (alle 3 Ereignisse in einer Karte)
- SEL: seltenes Ereignis
- AUS: außergewöhnliches Ereignis
- EXT: extremes Ereignis
Private Vorsorge ist Wichtig!
Das Kanalnetz einer Kommune kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es extreme Starkregenfälle sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchen starken Regenfällen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt. Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der Rückstauebene, die im allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.