Das Verbrennen größerer Mengen von pflanzlichen Abfällen ist der Ortspolizeibehörde rechtzeitig vorher anzuzeigen!
Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen ist das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle der Gemeinde als Ortspolizeibehörde rechtzeitig vorher anzuzeigen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Feuer zum Zwecke der Beseitigung pflanzlicher Abfälle weder einer Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde bedürfen, noch von dieser genehmigt werden.
Wer ein solches Feuer abbrennen will, ist selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.
Werden größere Mengen pflanzlicher Abfälle verbrannt, so ist dies rechtzeitig vorher der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
Es wird gebeten die Anzeige in solchen Fällen für Feuer auf Gemarkung Neckartailfingen künftig der Ortspolizeibehörde Neckartailfingen entweder
- per Briefpost an die
Gemeinde Neckartailfingen
Ortspolizeibehörde
Nürtinger Straße 4
72666 Neckartailfingen
- per Fax unter der Nummer Faxnummer: 07127 1808-13, oder
- per Email gemeinde(@)neckartailfingen.de
vorzunehmen und mindestens folgende Angaben zu machen:
- Anzeigenerstatter (Name, Vorname)
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Telefon (Festnetz, Mobiltelefon)
- Bezeichnung des Grundstücks, auf dem das Feuer abgebrannt werden soll
(Gemarkung, Gewann, Flst.Nr.) - Beschreibung der Lage des Grundstücks anhand von markanten (Gelände-) Merkmalen
(z.B.: ca. 400 m östlich des Ortsrands von Neckartailfingen und 350 m nördlich des Lutzsees) - Abbrennzeit (Datum, Uhrzeit von bis)
- Art und Menge der pflanzlichen Abfälle sowie Größe der Haufen oder Schwaden
(z.B. Baumschnitt, 2 Reisighaufen jeweils ca. 2 m lang, 1,5 m breit und 1 m hoch) - Grund des Verbrennens
(z.B. Beseitigung pflanzlicher Abfälle, Abbrennen eines Brauchtumsfeuers) - Ort, Datum sowie Unterschrift des Anzeigenerstatters (bei Email genügt der Name des Anzeigerstatters in Klarschrift)
--> hier geht es zum Anzeige-Formular...
Die Ortspolizeibehörde Neckartailfingen wird diese Anzeige dann an folgende Einrichtungen zu deren Information weiterleiten:
- das Polizeirevier Nürtingen
- die örtliche Freiwillige Feuerwehr
Wer das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Außenbereich der Ortspolizeibehörde anzeigt, kann jedoch nicht davon ausgehen, dass er damit einen möglichen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr vermeiden kann. Wenn von besorgten Bürgern bei der Feuerwehr, Polizei oder über die Notrufnummer eine Alarmierung oder Meldung über ein Aufsehen erregendes oder bedrohlich aussehendes Feuer eingeht, so muss dieser Meldung nachgegangen werden und die Feuerwehr ausrücken. Dies ist unter anderem auch schon deswegen erforderlich, weil ja auch die Möglichkeit besteht, dass ein der Ortspolizeibehörde angezeigtes Feuer außer Kontrolle geraten sein könnte. In einem solchen Fall könnte ein Fernbleiben der Feuerwehr dann schlimme Folgen haben. Unter diesem Aspekt ist jedem anzuraten, ein Reisigfeuer stets klein zu halten, keinesfalls bei Nacht zu verbrennen, das Feuer möglichst erkennbar zu beaufsichtigen und auch die übrigen geltenden Vorschriften strikt einzuhalten.