Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neckartailfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Geh-Radweg Brücke
Herzlich Willkommenin Neckartailfingen
Bürgerserviceportal

Hauptbereich

Grundsteuer

Das Finanzamt informiert

Das Finanzamt Nürtingen informiert zum aktuell anlaufenden Versand der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden. Für Fragen zur Zahlung der Grundsteuer sollten sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Stadt bzw. Gemeinde wenden. Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden sich auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de. Wer bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid eingelegt hat, muss keinen zusätzlichen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen. Als Hinweis teilt das Finanzamt mit, dass, sofern ein Einspruch erfolgreich ist, auch in der Folge der entsprechende Grundsteuerbescheid von Amts wegen durch die Stadt bzw. Gemeinde geändert wird. Die Bearbeitung der Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Deshalb wird darum gebeten, zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.

Der für die Beteuerung maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der jeweiligen Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der Bodenrichtwert auch keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden sich unter www.grundsteuer-bw.de über die Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über https://www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort muss die Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein. Sofern Bürgerinnen und Bürger mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“. Zu beachten ist hierbei, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann.

Wenn ein solches qualifiziertes Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragt wird, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt und zwar unabhängig davon, wann der Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht wurde.

 

Weitere Hinweise: Zur Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 waren Grundstückseigentümer aufgefordert, bis zum 31. Januar 2023 eine „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung  bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abzugeben. Hierfür benötigte die Finanzverwaltung Angaben zur Flächengröße und auch zum Bodenrichtwert eines Grundstücks.

Diese Bodenrichtwerte wurden direkt über die Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses veröffentlicht und können unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de eingesehen werden.

ELSTER - Klicken Sie hier für weitere Informationen...

Info-Flyer (PDF-Dokument, 383,93 KB, 14.06.2022)

  

 
 

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.