Herbstzeit
Der Herbst ist da und die Bäume lassen ihre bunten Blätter fallen. Mit der Ansammlung von Laub auf den Gehwegen und Straßen steigt folglich auch die Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Doch wer muss für die Entfernung des Laubs sorgen? Ähnlich wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter obliegt es im Herbst den Straßenanliegern, das Laub, den Schmutz und das Unkraut von den Gehwegen bzw. teilweise auch von den Straßen zu entfernen. Die Pflicht zur Reinigung erstreckt sich dabei räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume. Die entsprechenden Regelungen zur Reinigungspflicht finden sich in den §§ 3 und 4 der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) der Gemeinde Neckartailfingen wieder.
Um Unfälle zu vermeiden, bitten wir um Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung