Landtagswahl am 08.03.2026
Am 08.03.2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Sind Sie an diesem Tag verhindert, können Sie per Briefwahl wählen.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Zustellung von Wahlbenachrichtigungen
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen bis spätestens 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08.03.2026 zu. Mit der Verteilung wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 5 begonnen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie entweder Briefwahlunterlagen beantragen oder persönlich in Ihrem Wahllokal wählen. Sollten Sie am Wahltag persönlich in Ihrem Wahllokal wählen gehen, bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung bitte auf und bringen diese mit.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen, falls Sie diese beantragen, erst dann an alle Wahlberechtigten verschickt beziehungsweise herausgegeben werden können, wenn uns die Stimmzettel für die Landtagswahl vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab Anfang Februar der Fall sein. Wir werden unverzüglich alle bis dahin eingegangenen Wahlscheinanträge für die Briefwahl abarbeiten und die Übersendung per Post veranlassen.
Bei Fragen oder fehlenden Unterlagen steht Ihnen das Wahlamt gerne unter Telefonnummer: 07127 / 180820 oder per E-Mail (wahlen@neckartailfingen.de) zur Verfügung.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlverfahren
Der Landtag von Baden-Württemberg wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nach dem reformierten Wahlsystem dabei seit dieser Wahl zwei Stimmen.
- Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wähler und Wählerinnnen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis direkt im Landtag vertritt – einfacher gesagt, wer für den Wahlkreis nach Stuttgart geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen erhalten hat, zieht in den Landtag ein (relative Mehrheitswahl).
- Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wähler für die Landesliste einer Partei ab. Das bedeutet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Landtag erhält. Wenn beispielsweise Partei A landesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Landtag zu.

