Für alle Hundehalter/innen in Neckartailfingen
Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung auf nachstehende Regelungen hinweisen:
Leinenpflicht
Auch wenn ein Hundehalter seinen Hund/seine Hündin als zutraulich kennt und einschätzt, kann ein freilaufender Hund für fremde Menschen bedrohlich wirken.
Ein Hund ist im Innenbereich, d. h. auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, gemäß § 12 Abs. 3 Polizeiverordnung der Gemeinde Neckartailfingen immer an der Leine zu führen. Darüber hinaus dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Dies gilt auch im Außenbereich auf den Feldern und Wiesen. Diese Regelungen gelten für alle Hunderassen; es wird nicht nach großen oder kleinen Hunden unterschieden!
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass private Grundstücke nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers durch einen Hund betreten werden dürfen. Der verantwortliche Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht auf fremde Grundstücke gelangt.
Hundekot und Hundestationen
Achten Sie darauf, wo Ihr Hund seine Notdurft erledigt. Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen sowie fremde Vorgärten sind nach § 13 Polizeiverordnung der Gemeinde Neckartailfingen dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, den Hundekot Ihres Hundes zu beseitigen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe bewaffnen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten. Im gesamten Gemeindegebiet sind insgesamt 21 Hundestationen und zahlreiche Mülleimer verteilt, bei welchen Sie den Kot auf Ihrem Spaziergang entsorgen können.
Wir bitten die Hundehalter in Neckartailfingen um Beachtung und Einhaltung dieser Regelungen.
Bitte denken Sie auch daran, dass die Missachtung dieser einfachen Regeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

