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Zwei Rehe innerhalb weniger Wochen von Hunden gerissen – Appell zum Leinengebot

In den vergangenen Wochen ist es in der Region zu zwei tragischen Vorfällen gekommen, bei denen Rehe von freilaufenden Hunden gerissen wurden. Die Ereignisse fallen ausgerechnet in die derzeitige Brut- und Setzzeit, eine besonders sensible Phase für Wildtiere, in der sie auf Ruhe und Schutz angewiesen sind.

Der erste Vorfall ereignete sich vor wenigen Wochen entlang der B297 zwischen Neckartailfingen und Neckartenzlingen. Spaziergänger meldeten ein verendetes, jedoch noch blutwarmes Reh, welches nachweislich von einem Hund attackiert worden war. Hinweise auf den verantwortlichen Hundehalter konnten in diesem Fall nicht ermittelt werden.

Nur kurze Zeit später kam es zu einem weiteren ähnlichen Fall auf den Streuobstwiesen entlang des Baiersbachs. Auch hier wurde ein Reh von einem freilaufenden Hund verfolgt und schließlich tödlich verletzt. In diesem Fall gelang es jedoch, den Hundehalter ausfindig zu machen, welcher nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Neben einem Bußgeld wegen dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz können weitere Maßnahmen angeordnet werden, die unter anderem strengere Auflagen für die Hundehaltung und weitere Kosten beinhalten.

Die für die Natur und Tierwelt verantwortlichen Stellen nehmen die Vorfälle zum Anlass, eindringlich auf die Einhaltung des Leinengebots hinzuweisen. Während der Brut- und Setzzeit, die in der Regel von Frühjahr bis in den Sommer hinein andauert, kommt Hundehalter eine besondere Pflicht und Verantwortung zu, ihre Hunde in Wald- und Feldgebieten anzuleinen. Ziel ist es, Wildtiere – insbesondere Jungtiere – vor Stress, Verletzungen oder dem Tod zu schützen.

Wildtiere reagieren auf freilaufende Hunde instinktiv mit Flucht. Gerade junge oder geschwächte Tiere haben dabei kaum eine Chance. Selbst wenn es nicht zu einem direkten Angriff kommt, kann bereits das Aufscheuchen durch Hunde fatale Folgen für die Tiere, wie zum Beispiel Fehlgeburten, haben.

Wir appellieren daher an alle Hundehalter, Verantwortung zu übernehmen und Rücksicht auf die heimische Tierwelt zu nehmen. „Wer seinen Hund in dieser sensiblen Zeit nicht anleint, riskiert nicht nur das Leben von Wildtieren, sondern auch rechtliche Konsequenzen“, heißt es aus Kreisen der Verantwortlichen.

Die jüngsten Vorfälle zeigen deutlich, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit Natur und Tierwelt ist. Nur durch umsichtiges Verhalten aller Beteiligten lassen sich solche tragischen Ereignisse und unnötiges Tierleid in Zukunft vermeiden.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.