Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neckartailfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neckartailfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Geh-Radweg Brücke
Herzlich Willkommenin Neckartailfingen
BürgerserviceportalBürgerbüro Termin buchen

Hauptbereich

B312 - Ersatzneubau der Aichtalbrücke

Bündelung der Ersatzneubauten von Aichtalbrücke und Ermstalviadukt unter Vollsperrung der B 312

Pressemitteilung Regierungspräsidium Stuttgart vom 1. Juli 2026

 

Mit der Sammelausschreibung des Landes werden im Regierungsbezirk Stuttgart 15 Brücken neu gebaut – darunter auch die Aichtalbrücke im Zuge der B 312. Das Ergebnis einer Prüfung
zeigt, dass mit einem simultanen Bau des Ermstalviadukts im Streckenzug der B 312 die Belastungen für die Region durch wiederkehrende Sperrung vermieden werden können.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat die von den Städten und Gemeinden entlang der B 312 angeregte Bündelung der Brückenerneuerungen geprüft. Ergebnis der Untersuchung: Der
Ersatzneubau der Aichtalbrücke bei Aichtal-Aich und des Ermstalviadukts bei Neckartenzlingen soll simultan unter Vollsperrung der B 312 umgesetzt werden. Ziel ist es, die Belastungen für die
Region in einem Zeitraum zu bündeln und wiederkehrende Sperrungen zu vermeiden. Die (Ober)Bürgermeister/innen der Städte und Gemeinden wurden über dieses Prüfergebnis und
die weiteren Schritte mit einem Schreiben informiert.


„Die B 312 ist eine der zentralen Verkehrsachsen im Landkreis Esslingen. Mit der Bündelung der zwei großen Ersatzneubauten folgen wir dem klaren Signal der Kommunen: lieber eine befristete
Vollsperrung als jahrelange wechselnde Nadelöhre. So schaffen wir Planungssicherheit und machen die Strecke fit für die kommenden Jahrzehnte“, sagte Regierungspräsidentin
Susanne Bay.


Aichtalbrücke: Dringlicher Ersatzneubau – möglicher Baubeginn ab 2. Halbjahr 2029

Die Aichtalbrücke im Zuge der B 312 bei Aichtal-Aich weist aufgrund bereits in den Jahren 2012/2013 festgestellter massiver Schäden an der Quervorspannung einen dringlichen Handlungsbedarf
auf. Der Betrieb kann derzeit nur durch ein dauerhaftes Monitoring-System gesichert werden. Eine längerfristige Nutzung ohne Ersatzneubau ist nach heutigem Stand nicht
möglich.

Der Ersatzneubau der Aichtalbrücke befindet sich – im Rahmen der Sammelausschreibung des Landes – in der Entwurfsplanung. Ursprünglich war ein Baubeginn im Jahr 2028 mit einer Bauzeit
von rund 14 Monaten vorgesehen. Für den Bau an Ort und Stelle ist eine Vollsperrung mit großräumiger Umleitung notwendig. Damit der Bau mit dem Ersatzneubau des Ermstalviadukts gebündelt werden kann, soll der Baubeginn der Aichtalbrücke auf frühestens das 2. Halbjahr 2029 verschoben werden. Die Verkehrssicherheit der Aichtalbrücke wird bis dahin durch ein Monitoring gewährleistet. Stand heute geht das RPS davon aus, dass an der Aichtalbrücke keine Warn- oder Schwellenwerte erreicht werden, die eine verkehrliche Einschränkung oder ein noch früheres Eingreifen erforderlich machen würden.

 

Ermstalviadukt: Ersatzneubau im Brückenerhaltungsprogramm 2025 bis 2030

Auch das Ermstalviadukt bei Neckartenzlingen muss durch einen Neubau ersetzt werden. Wie
die Aichtalbrücke ist das Bauwerk in der ersten Stufe des Brückenerhaltungsprogramms des Landes für den Zeitraum 2025 bis 2030 verankert.

Das RPS hat die notwendigen Planungsschritte für den Ersatzneubau des Ermstalviadukts bereits angestoßen und priorisiert. Unter optimalen Rahmenbedingungen ist nach aktuellem Stand
ein Baubeginn im 2. Halbjahr 2029 realistisch.


Im Ergebnis wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Ersatzneubau der Aichtalbrücke und der Ermstalbrücke unter Vollsperrung der B 312 bündeln. Die B 312 soll dafür in einem Zeitraum
voll gesperrt und der Verkehr großräumig umgeleitet werden. Dadurch werden die unvermeidlichen Beeinträchtigungen gebündelt und mehrfach wiederkehrende Baustellenphasen entlang
der Strecke vermieden.


Neckarbrücke Neckartailfingen: Kein Ersatzneubau erforderlich


Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Streckenzugs wurde auch die Neckarbrücke bei Neckartailfingen geprüft. Das Ergebnis: Die Brücke befindet sich derzeit in einem guten baulichen
Zustand. Es liegen keine konstruktiven oder materialbedingten Schäden vor, die eine Ertüchtigung oder einen Ersatzneubau notwendig machen.

Sollte es im Rahmen künftiger Vollsperrungen des Streckenzuges sinnvoll erscheinen, werden mögliche Instandsetzungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen an der Neckarbrücke – ebenso wie an weiteren Ingenieurbauwerken entlang der B 312 – nach Möglichkeit in die Bauabläufe integriert. So können Synergien genutzt und zusätzliche Sperrungen vermieden werden.


Verkehrsuntersuchung und Abstimmung mit der Region

Die geplante Vollsperrung der B 312 für die beiden Ersatzneubauten hat Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz in der Region. Die verkehrlichen Effekte der großräumigen Umleitungen werden derzeit in einer Verkehrsuntersuchung analysiert. Auf dieser Grundlage werden Umleitungskonzepte und verkehrliche Begleitmaßnahmen ausgearbeitet und optimiert.


Parallel dazu stimmt sich das Regierungspräsidium Stuttgart beziehungsweise die mit der Planung der Aichtalbrücke vom RPS beauftrage Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eng mit den betroffenen
Landkreisen, Städten und Gemeinden ab. Darüber hinaus finden zwischenzeitlich Abstimmungen mit der Stadt Reutlingen bezüglich des geplanten Baus der Regionalstadtbahn in Reutlingen
statt. Die verkehrlichen Auswirkungen der großräumigen Umleitungen im Zuge der beiden Ersatzneubauten, insbesondere auch auf das Stadtgebiet Reutlingen, werden derzeit im
Rahmen einer Verkehrsuntersuchung analysiert und anschließend ausgewertet.


Über den Fortgang der Planungen werden wir mit den betroffenen Landkreisen, Städte und Gemeinden Informationsveranstaltungen abstimmen und durchführen. Eine erste Veranstaltung
fand am 6. Oktober 2025 in der Stadt Aichtal statt.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite
der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.

 

Hintergrundinformationen

Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung
für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise Straßenplanung, Baugrundgutachten und naturschutzfachliche
Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.

Weitere Informationen zur Sammelausschreibung für das Land und zur Brückensicherheit finden Sie in Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 8. Oktober 2024 sowie vom 19. Dezember 2024. Ebenfalls am 19. Dezember 2024 hat das RPS eine Medienmitteilung zum Thema: „Brücken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichen Spannstahl im Regierungsbezirk Stuttgart“ veröffentlicht. Ein Teil dieser Brücken ist in der Sammelausschreibung des Landes enthalten, zu der eine Medienmitteilung am 23. April 2025 veröffentlicht worden ist. Zum Brückenerhaltungsprogramm bis 2030 gibt es außerdem weitere Informationen in den Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 23. Oktober 2025 und des RPS vom 23. Oktober 2025.


Hinweis für Medienvertreterinnen und -vertreter

Für Fragen steht Ihnen die Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart unter der 
Telefonnummer: 0711/904-10002 oder per E-Mail an pressestelle(@)rps.bwl.de gerne zur Verfügung.

 

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.