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Förderung für Regiobuslinien beantragen

Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

  • zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen, landesbedeutsamen touristischen Destinationen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
  • zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.

Voraussetzungen

Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • nachweislich zu erwartendes Defizit der geplanten Regiobuslinie
  • schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Verkehrsflughäfen sowie landesbedeutsamen touristischen Destinationen
  • ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, soweit die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • regionale Netzwirkung
  • angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt
  • Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen
  • einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen
  • fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans
  • systematische Anschlusssicherung
  • Mindestanforderungen hinsichtlich den eingesetzten Fahrzeugen
  • Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif beziehungsweise das Deutschlandticket analog SPNV-Linien

Verfahrensablauf

Antragstellung und Bewilligung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind

  • die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
  • kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.

Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.

Auszahlung der Förderung

In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Es werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 Prozent des festgesetzten jährlichen Zuwendungsbetrages gewährt.

Endabrechnung

Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich unter anderem zusammen aus einer Bestätigung der geleisteten Fahrplankilometer der Regiobuslinie und Nachweisen über die erbrachten Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.

Fristen

Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.

Unterlagen

Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.

Kosten

Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Verkehr.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-9010
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: bwregiobus@vm.bwl.de

Vertiefende Informationen

Förderprogramme des VM (siehe "Regiobuslinien")

Freigabevermerk

07.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.