Dienstleistungen: Gemeinde Neckartailfingen

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Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPV) - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (WPV) ist für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie für vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer in allen Bundesländern mit Ausnahme des Saarlandes zuständig.

Das WPV gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Erstattung von Beiträgen bei Ausscheiden vor Erfüllung von Wartezeiten
  • Überleitung von Beiträgen auf andere Versorgungsträger
  • Kapitalabfindung für Hinterbliebene bei Erlöschen des Rentenanspruchs durch Wiederverheiratung
  • Kapitalabfindung für Mitglieder, deren Rentenanspruch einen Mindestbetrag nicht erreicht

Hinweis: Darüber hinaus kann das WPV auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Mitglieder des WPV müssen einen monatlichen Regelpflichtbeitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Dieser ist ein bestimmter Teil der im Land Nordrhein-Westfalen geltenden monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz). Erreicht Ihr Einkommen diese Beitragsbemessungsgrenze nicht, können Sie eine einkommensabhängige Beitragsfestsetzung beantragen.

Hinweis: In bestimmten Fällen können Sie sich ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien lassen, z.B. bei einem bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungsverhältnis. Sind Sie nicht ganz von der Beitragspflicht befreit, müssen Sie mindestens ein Zehntel des Regelpflichtbeitrags entrichten (Mindestbeitrag). Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab.

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten.

Verfahrensablauf

Einen Anmeldebogen erhalten Sie beim WPV. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an das WPV.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen das WPV Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem WPV angeben.

Tipp: Sie können sich auf Antrag zugunsten des WPV von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim WPV. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an den WPV. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Fristen

für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen

Unterlagen

  • wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Bescheinigung über das monatliche Bruttoeinkommen
    • bei Angestellten: Gehaltsabrechnung des ersten Beitragsmonats
    • bei Selbständigen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Zuständigkeit

das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer in Nordrhein-Westfalen (WPV)

Vertiefende Informationen

  • Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2017 freigegeben.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.