Dienstleistungen: Gemeinde Neckartailfingen

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Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

  • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der Landesärztekammer anmelden. Das erforderliche Formular erhalten Sie von der Landesärztekammer. Es steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung.

Füllen Sie den Meldebogen aus, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn an die Bezirksärztekammer.

Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Reisepass oder den Personalausweis
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel wie Promotionsurkunde oder Habilitation
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunden über die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen wie beispielsweise die Facharztanerkennung.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    • Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag sind Ihre Einkünfte.
    • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, dem sog. Beitragsfaktor. Der Beitragsfaktor beträgt 0,41 Prozent und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro.
    • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.

Bezugsort

Geben Sie den Ort ein, in dem Sie Ihre Praxis haben.

Zuständigkeit

die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

  • Kassenärztliche Vereinigung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.04.2019 freigegeben.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.