Dienstleistungen: Gemeinde Neckartailfingen

Seitenbereiche

Herzlich Willkommenin Neckartailfingen

Hauptbereich

Feststellung des Grundversorgers mitteilen

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen regelmäßig die Feststellung des Grundversorgers mitteilen.

Voraussetzungen

Sie sind Netzbetreiber eines in Baden-Württemberg gelegenen Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung.

Verfahrensablauf

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind Sie verpflichtet, am 1. Juli 2024 für Ihre Netze die Grundversorger, jeweils für Strom und Gas für die nächsten drei Kalenderjahre (2025 bis 2027) erneut festzustellen.
Darüber hinaus müssen Sie dies bis spätestens zum 30. September 2024 im Internet veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW), schriftlich mitteilen.

Gerne können Sie der zuständigen Stelle die Mitteilung per E-Mail zukommen lassen (poststelle@um.bwl.de).

Beachten Sie die folgenden Begriffsbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG).

Die Grundversorgungspflicht ist die Pflicht des Grundversorgers in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu machen und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Absatz 1 EnWG).

Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Anschlüsse oder Zähler, sondern die Anzahl der Kunden. Ob diese über einen Grundversorgungs- oder Sondervertrag bedient werden, ist dabei unerheblich; alle dem Gesetzesbegriff entsprechenden Haushaltskunden sind der Feststellung zugrunde zu legen.

Haushaltskunden sind gemäß § 3 Nr. 22 EnWG

  • Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen

und

  • Letztverbraucher, die Energie für einen jährlichen Eigenverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ein Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst. Werden innerhalb einer Gemeinde Netze auf Grundlage mehrerer Konzessionsverträge betrieben, listet der Netzbetreiber in seiner Mitteilung die Grundversorger der einzelnen Konzessionsgebiete auf.

Fristen

30. September 2024

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Freigabevermerk

30.06.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.