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Hauptbereich

Besondere Rahmenbedingungen

 

Erdbebensicheres Bauen

Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Hochwasserschutz

Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dadurch können Schäden in größerem Umfang vermieden werden, z.B. indem Sie

  • das Kellergeschoss wasserdicht bauen,
  • ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

Naturschutz

Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein. Das sind beispielsweise:

  • Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
  • Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
  • Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

 

Vertiefende Informationen

  
  • Alle wichtigen Informationen zum Erdbebendienst finden Sie in der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr".
  • Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Lebenslage "Umwelt".
  • Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und Hochwasserschutz finden Sie unter HochwasserBW. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Kalkulation der Prämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.
 

Freigabevermerk

 

27.10.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg

 

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.