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Hauptbereich

Gesetzliche Unfallversicherung

 

Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert.

Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlaubnispflichtig ist. Dazu zählen vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen.

Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen versichert. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson durch das zuständige Jugendamt.

Versichert sind

  • Kinder während des Besuchs der Tageseinrichtung bzw. der Betreuung durch die geeignete Tagespflegeperson,
  • Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht,
  • Teilnehmer an (aufgrund von Rechtsvorschriften erforderlichen) vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege von und zu der Einrichtung sowie offizielle Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge oder Sportfeste) der Tageseinrichtungen oder Schulen.

Nicht versichert sind

  • private Tätigkeiten wie beispielsweise private Unterbrechungen der Wege (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Tageseinrichtung.
  • Kinder, die durch eine Tagespflegeperson betreut werden, die dafür nicht geeignet ist,
  • Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an privaten Freizeitangeboten und
  • Kinder und Jugendliche, die in Kinder- und Wohnpflegeheimen untergebracht sind.

Wenden Sie sich bei einem Unfall an die Unfallkasse Baden-Württemberg.

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

01.04.2021 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.