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Hauptbereich

Wirtschaftliche Not

 

Viele Menschen geraten aus den verschiedensten Gründen in eine wirtschaftliche Notlage. Wenn Sie in eine solche Notlage kommen, wie zum Beispiel Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Alter oder Pflegebedürftigkeit können Sie finanzielle Hilfen beantragen. Diese Hilfen können Sie erhalten, wenn Sie zu wenig Geld für Ihren Lebensunterhalt wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Energie und für alles andere des täglichen Bedarfs haben.

Wenn Sie erwerbsfähig sind und noch nicht die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, können Sie Ihren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter prüfen lassen.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, können Sie sich an das Sozialamt wenden. In diesem Fall können Sie Sozialhilfe beantragen.

Dies gilt auch bei drohendem Wohnungsverlust.

Aber auch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Schulbesuch, Ihr Studium oder Ihre Ausbildung können Sie beantragen, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Ebenso können Sie Leistungen beantragen, wenn Sie die angemessenen Bedürfnisse Ihrer Kinder, Ihre behinderungsbedingten angemessenen Bedürfnisse oder Ihre pflegerischen angemessenen Bedürfnisse nicht finanziell abdecken können. Auch Leistungen für weitere besondere Lebenslagen sind möglich.

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Arbeitsplatz verlieren und dadurch ein kleineres Einkommen haben, kann dies unter Umständen zur Verschuldung bis hin zur Insolvenz führen. Als Privatperson ist für Sie dann das Verbraucherinsolvenzverfahren wichtig. Bei der Suche nach wohnortnahen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen helfen Ihnen die Sozialämter und die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Sie können finanzielle und sonstige Wohnhilfen beantragen, wenn Sie Probleme haben, die Miete einer angemessenen Wohnung zu bezahlen. Als Mieter oder Mieterin können Sie beispielsweise Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Oder als Eigentümerin oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Hauses einen Lastenzuschuss erhalten. Mit einem Wohnberechtigungsschein dürfen Sie eine Sozialwohnung beziehen.

 

Freigabevermerk

 

06.08.2024; Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.