Lebenslagen: Gemeinde Neckartailfingen

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Laufender Betrieb

Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes haben Sie – unabhängig von Ihrer Branche – gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen.

Führen Sie ein Unternehmen, müssen Sie beispielsweise bestimmte Berichtspflichten erfüllen und Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen leisten. Bei welchen Statistiken Sie mitwirken müssen, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Je nach Gewerbe sind Sie gesetzlich verpflichtet, in der Ihrem Gewerbe entsprechenden Kammer Mitglied zu werden.

Für bestimmte Branchen gibt es zusätzlich Produktpflichten. Als Hersteller von Produkten sind Sie beispielsweise für die Sicherheit Ihrer Produkte verantwortlich und haften dafür, wenn Sie ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringen.

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen.

Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen.

Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden. Informationen dazu und mehr finden Sie in den folgenden Lebenslagen:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.