Lebenslagen: Gemeinde Neckartailfingen

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Neuordnung von Grundstücken

Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an Grundstücken können unter Umständen einer wirtschaftlichen Nutzung von Flächen im Weg stehen. Das ist z.B. der Fall, wenn eine geplante Bundesstraße nicht gebaut werden kann, weil privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss und landwirtschaftliche Flächen durchschnitten werden. Für diese Fälle gibt es bestimmte Bodenordnungsverfahren, die Grundstücke der Größe, Lage und Form nach wirtschaftlicher gestalten beziehungsweise bebaubar machen oder dazu führen sollen, dass Flächen für den Neubau von im Allgemeininteresse liegenden Projekten verfügbar werden.

Die wichtigsten Neuordnungsverfahren sind Umlegungen nach dem Baugesetzbuch und Flurneuordnungen/Flurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz:

Mit einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke umgestaltet, die in einem abgegrenzten Gebiet liegen. Meistens ist das der Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Alle Einzelgrundstücke werden dabei gedanklich vereinigt und Flächen für die öffentliche Nutzung abgezogen. Die restlichen Flächen werden neu in Einzelgrundstücke geteilt. Betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten ein neues Grundstück. Dieses hat mindestens den Wert ihres alten. Oder der Unterschied wird ihnen in Geld abgegolten.

Flurbereinigungen, die auch als Flurneuordnungen bezeichnet werden, können in verschiedenen Arten durchgeführt werden. Dazu werden innerhalb eines abgegrenzten Gebietes die bestehenden Grundstücke in einem wertgleichen Tausch zweckmäßig umgestaltet. Ziel der Flurneuordnungsverfahren ist es, ländliche Räume in ihren Strukturen weiterzuentwickeln. Alle Grundeigentümer innerhalb eines Flurneuordnungsgebietes bilden die Teilnehmergemeinschaft, siehe Rechte der Teilnehmer.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 21.11.2018 freigegeben.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.