Lebenslagen: Gemeinde Neckartailfingen

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Herzlich Willkommenin Neckartailfingen

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Wahlergebnisse

Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis in jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt.

Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest.
Anschließend gibt der oder die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt.
Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde.

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt hingegen auf keine sich bewerbende Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt.
Auf dem Stimmzettel stehen alle Bewerbende der ersten Wahl.
Voraussetzung ist, dass sie ihre Bewerbung nicht zurückziehen. Es können sich auch noch neue Kandidaten und Kandidatinnen bewerben.
Eine nochmalige Stellenausschreibung ist aber nicht erforderlich.
Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Falls Bewerbende die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los.

Der noch amtierende Bürgermeister beziehungsweise die noch amtierende Bürgermeisterin benachrichtigt den gewählten Bewerber beziehungsweise die gewählte Bewerberin nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er oder sie fordert den gewählten Bewerber oder die gewählte Bewerberin auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er oder sie die Wahl annimmt.

Nach Abschluss der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.

Freigabevermerk

Stand: 08.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.