Lebenslagen: Gemeinde Neckartailfingen

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Logistik und Verkehr

Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere bereichsspezifische Vorschriften beachten.

Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen und im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Bei der gewerblichen Beförderung sowohl von Personen als auch von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ob Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur gewerblichen Beförderung erhalten, hängt von dem Ergebnis der Prüfung ab.

Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (z.B. durch Einsatz eines Anhängers).

Seit dem 21.05.2022 sind Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern der Güterverkehr grenzüberschreitend erfolgt. Rein innerdeutsche Beförderungen fallen nicht unter diese Regelung.

Vertiefende Informationen

Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr und im Straßenpersonenverkehr bieten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Fachverbänden:

Freigabevermerk

15.11.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.