anstaltungen, Ausstellungen u.ä.), b) an gewerbliche Betriebe zur Abhaltung von Veranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher, betrieblicher und gewerblicher Art (Theateraufführungen, Tagungen, Seminare [...] in der Gemeinde. (2) Die Gemeinde Neckartailfingen betreibt das Bürgerhaus „Kelter“ als Betrieb gewerblicher Art. Die Gemeinde verfolgt mit dem Betrieb keine Gewinnerzielungsabsicht. (3) Das Bürgerhaus „Kelter“ [...] und Institutionen zur Abhaltung von Veranstaltungen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung, d) an gewerbliche Betriebe gastronomischer Art oder verwandte Betriebe (z.B. Gastwirte, Partyservice, Metzgereien[mehr]
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