und der Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung). (5) Die Besucherzahl ist bei allen Veranstaltungen auf die zulässige Personenzahl, die sich aus dem Bestuhlungsplan ergibt, zu beschränken und muss [...] Inventargegenstände (Gläser, Geschirr, Besteck, Kochtöpfe usw. ) vom Hausmeister übergeben. Art und Anzahl werden im Übergabeprotokoll vermerkt. (4) Die Räume, Einrichtung, Ausstattung und Außenanlagen des [...] Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Überwachung der Einhaltung dieser Benutzungsordnung jederzeit und ohne Bezahlung eines Eintrittsgeldes zu gestatten. § 12 Sachbeschädigungen, sonstige Schäden, Meldepflichten (1)[mehr]
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