der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen [...] Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollge- schosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist [...] auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden[mehr]
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